Aber warum dann das Widerrufsrecht? Seit Mitte Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge. Die EU hat hier die Verbraucherrichtline VRRL umgesetzt. Wer ist betroffen? Das Gesetz bezieht sich in erster Linie auf sogenannte Fernabsatzvertäge. Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Eine Kontaktaufnahme zum Makler findet oft über genau diese Wege statt. Aus diesem Grund sind auch Maklerverträge betroffen. Es sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Sie sollen insbesondere davor geschützt werden, unbedarft mit einfachen Klicks weitreichende Verträge abzuschliessen.
Was ist ein Maklervertrag? Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB unter den Paragraphen 452 ff. geregelt.