Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag

„Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses“ Zunächst einmal: Trotz des ganzen unverständlichen Kleingedruckten: Besichtigungen bleiben selbstverständlich kostenfrei! Sie zahlen nur eine Provision, wenn Sie auch gekauft haben. Alle Dienstleistungen des Maklers bleiben bis zum Kauf kostenlos.

Aber warum dann das Widerrufsrecht? Seit Mitte Juni 2014 gilt das Widerrufsrecht auch für Maklerverträge. Die EU hat hier die Verbraucherrichtline VRRL umgesetzt. Wer ist betroffen? Das Gesetz bezieht sich in erster Linie auf sogenannte Fernabsatzvertäge. Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, E-Mails oder Telefonate angebahnt werden. Eine Kontaktaufnahme zum Makler findet oft über genau diese Wege statt. Aus diesem Grund sind auch Maklerverträge betroffen. Es sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden. Sie sollen insbesondere davor geschützt werden, unbedarft mit einfachen Klicks weitreichende Verträge abzuschliessen.

Was ist ein Maklervertrag? Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Provision) zu zahlen. Der Vertragstyp ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB unter den Paragraphen 452 ff. geregelt.

Wann genau kommt ein Maklervertrag zustande? Ein Maklerkunde meldet sich telefonisch oder per Email auf das Online-Exposé für ein Miet- oder Kaufobjekt. Er nimmt damit ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch und deshalb kommt ein Maklervertrag mündlich bzw. durch einvernehmliches Handeln zustande. Der Maklervertrag an sich ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Provision fällig. So regelt es schon lange das BGB.

Durch die Belehrung des Maklerkunden über sein Widerrufsrecht für Maklerverträge wird er umfassend aufgeklärt und davor bewahrt, übereilte Entschlüsse zu treffen. Er weiß nun genau, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ihm ein Widerrufsrecht zusteht und das erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Provision an den Makler zu zahlen ist.

Der Kunde möchte natürlich sofort Informationen über seine Wunschimmobilie. Die bekommt er auch, dafür muss der Kunde aber mit der Widerrufsbelehrung erklären, dass der Makler für ihn sofort tätig werden darf. Ferner muss dem Kunde klar sein, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler seinen Vertrag vollständig erfüllt hat und es zum Abschluss eines Kauf oder Mietvertrages kommt. Und nur dann fällt eine Provision an, Besichtigungen bleiben selbstverständlich kostenfrei! Und wenn Ihnen nach der Besichtigung die Immobilie nicht gefällt? Sie müssen gar nichts tun, schon gar nicht den Vertrag widerrufen.

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duesselraum immobilien ist seit 2014 jährlich als ImmoScout24 Experte ausgezeichnet worden

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