Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Energetisch effizient bauen und sanieren!
Energetisch effizient bauen und sanieren!
Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken durch eine Energiewende im Gebäudebereich. Dies soll vornehmlich durch eine geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen geschehen. Letztendlich sollen Menschen von Gas und Öl und den damit verbundenen Preissteigerungen und Schwankungen unabhängig sein.
Die Klimaziele der Bundesregierung und der EU sind ambitioniert. Damit diese Ziele überhaupt erreicht werden können, ist auch die Energiewende bei der Wärmenutzung zentral. Denn: tatsächlich werden in Deutschland mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser benötigt. Dies geschieht hauptsächlich mit fossilen Energieträgern, allen voran Gas mit ca. 50% und Erdöl mit ca. 25% Anteil. Langfristig sollen diese Anteile erheblich reduziert werden und durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden.
Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2045 alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden und so der Anteil der fossilen Energieträger null ist.
Bauteil | Mögliche Maßnahme | Geforderter U-Wert laut GEG |
---|---|---|
Außenwand | 12 – 16cm Dämmung | 0,24 |
Fenster | Min. Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung | 1,3 |
Dachfenster | Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung | 1,4 |
Dachschrägen | 14 – 18cm Dämmung | 0,24 |
Oberste Geschossdecken | 14 – 18cm Dämmung | 0,24 |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von außen) | 10 – 14cm Dämmung | 0,3 |
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von innen) | 4 – 5cm Dämmung | 0,5 |
Bauteil | Mögliche Maßnahme | Geforderter U-Wert laut GEG |
---|---|---|
Außenwand | 12 – 16cm Dämmung | 0,24 |
Fenster | Min. Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung | 1,3 |
Dachfenster | Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung | 1,4 |
Dachschrägen | 14 – 18cm Dämmung | 0,24 |
Oberste Geschossdecken | 14 – 18cm Dämmung | 0,24 |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von außen) | 10 – 14cm Dämmung | 0,3 |
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von innen) | 4 – 5cm Dämmung | 0,5 |
Tabelle: Mindestanforderungen für die Änderung von Bauteilen bei bestehenden Gebäuden, GEG Anlage 7
Werden Förderungen in Anspruch genommen, so kann der geforderte U-Wert noch niedriger sein, abhängig von dem erreichbaren Effizienzhaus-Standard.
Der U-Wert gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil an und ist abhängig von der Temperaturdifferenz zwischen kalter und warmer Seite des Bauteils. Je niedriger der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Die physikalische Einheit ist Watt pro Quadratmeter pro Kelvin [W/(m²K)].
Moderne Fenster haben ein U-Wert von unter 1. Alte Fenster typischerweise über 1.8. Eine gedämmte Außenmauer sollte einen U-Wert von unter 0,24 haben, für eine Förderung ist ein U-Wert von 0,14 nötig.
Bauantrag ab dem 01.01.2024
Ab 2024 dürfen also in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, ist dies von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Hier gibt es Übergangsfristen.
Öl- und Gasheizungen, die älter sind als 30 Jahre, müssen ausgetauscht werden, allerdings nicht, wenn es sich um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel handelt. Dies sollte mittlerweile für fast alle Heizungen der Fall sein.
Städte und Gemeinden werden in die Pflicht genommen, bis 2026 (Großstädte) bzw. bis 2028 eine entscheidende Rolle bei der Energiewende zu spielen. Hier geht es vornehmlich um einen Fernwärmeanschluss für Gebäude. Auf dieser Basis sollen sich Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung annehmen wollen. Diese ist dann per Definition klimaneutral oder ob sie sich für eine andere, eigene Lösung für den Umstieg auf erneuerbare Energien entscheiden.
Neben den Regelungen für Heizungen und Anforderungen an Bauteilen finden sich weitere Vorschriften im GEG. Dies gilt für alle Mehrfamilienhäuser unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen, wenn man als Eigentümer die Immobilie bereits seit 2002 bewohnt. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss man die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen:
Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden
Bereits seit 2015 muss die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden. Diese Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, also auch für ungenutzte Spitzböden oder Abstell- und Trockenräume. Alternativ kann man auch das darüber liegende Dach dämmen, was in der Regel teurer und aufwendiger ist.
Die aktuellen Fördermöglichkeiten sind vielschichtig und verwirrend und vor allem ändern sich quasi ständig. Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Zuschüsse für Sanierungsaufwendungen zu erhalten. Das sind die BAFA, die KfW und Steuerersparnisse beim Finanzamt.
Maßnahme | BAFA Zuschuss (Zuschuss BEG EM) | KfW Förderkredit (BEG Wohngebäudekredit 261) Tilgungszuschuss | Steuern (§35c EstG) Steuerbonus |
---|---|---|---|
Komplettsanierung zum Effizienzhaus | 5 – 25% + 10% Bonus für Worst Performing Buildings + 15% Bonus bei serieller Sanierung | 20% | |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% | 50% | 50% |
Energieberatung | 80% | ||
Wärmepumpe | 25–30% + 10% Bonus bei Heizungstausch | 20% | |
Solarthermie | 25% + 10% Bonus bei Heizungstausch | 20% | |
Biomasseheizung | 10% + 10% Bonus bei Heizungstausch | 20% | |
Brennstoffzellenheizung | 25% Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht + 10% Bonus bei Heizungstausch | ||
Innovative Heiztechnik | 25% | 20% | |
Gebäudenetz (Errichtung oder Erweiterung) | 20–30% | 20% | |
Anschluss an Gebäudenetz | 25% | 20% | |
Anschluss an Wärmenetz | 30% | 20% | |
Heizungsoptimierung | 15% | 20% | |
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller, Fenstertausch, Haustür, Sonnenschutz) | 15% | 20% | |
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home) | 15% | 20% | |
Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) | Zinsgünstiger Kredit (Erneuerbarer Energien Standard 270) | ||
Altersgerechter Umbau (Barrierefrei, Einbruchschutz) | Zinsgünstiger Kredit (Altersgerecht Umbauen 159) 10% Zuschuss EM Barrierereduzierung 12,5% Zuschuss altersgerechtes Haus (Barrierereduzierung 455 B) |
Maßnahme | BAFA Zuschuss (Zuschuss BEG EM) |
---|---|
Komplettsanierung zum Effizienzhaus | – |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% |
Energieberatung | 80% |
Wärmepumpe | 25–30% + 10% Bonus bei Heizungstausch |
Solarthermie | 25% + 10% Bonus bei Heizungstausch |
Biomasseheizung | 10% + 10% Bonus bei Heizungstausch |
Brennstoff- zellenheizung | 25% Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht + 10% Bonus bei Heizungstausch |
Innovative Heiztechnik | 25% |
Gebäudenetz (Errichtung oder Erweiterung) | 20–30% |
Anschluss an Gebäudenetz | 25% |
Anschluss an Wärmenetz | 30% |
Heizungs- optimierung | 15% |
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller, Fenstertausch, Haustür, Sonnenschutz) | 15% |
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home) | 15% |
Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) | – |
Altersgerechter Umbau (Barrierefrei, Einbruchschutz) | – |
Maßnahme | KfW Förderkredit (BEG Wohngebäudekredit 261) Tilgungszuschuss |
---|---|
Komplettsanierung zum Effizienzhaus | 5 – 25% + 10% Bonus für Worst Performing Buildings + 15% Bonus bei serieller Sanierung |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% |
Energieberatung | |
Wärmepumpe | |
Solarthermie | |
Biomasseheizung | |
Brennstoff- zellenheizung | |
Innovative Heiztechnik | |
Gebäudenetz (Errichtung oder Erweiterung) | |
Anschluss an Gebäudenetz | |
Anschluss an Wärmenetz | |
Heizungs- optimierung | |
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller, Fenstertausch, Haustür, Sonnenschutz) | |
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home) | |
Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) | Zinsgünstiger Kredit (Erneuerbarer Energien Standard 270) |
Altersgerechter Umbau (Barrierefrei, Einbruchschutz) | Zinsgünstiger Kredit (Altersgerecht Umbauen 159) 10% Zuschuss EM Barrierereduzierung 12,5% Zuschuss altersgerechtes Haus (Barrierereduzierung 455 B) |
Maßnahme | Steuern (§35c EstG) Steuerbonus |
---|---|
Komplettsanierung zum Effizienzhaus | 20% |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% |
Energieberatung | – |
Wärmepumpe | 20% |
Solarthermie | 20% |
Biomasseheizung | 20% |
Brennstoff- zellenheizung | – |
Innovative Heiztechnik | 20% |
Gebäudenetz (Errichtung oder Erweiterung) | 20% |
Anschluss an Gebäudenetz | 20% |
Anschluss an Wärmenetz | 20% |
Heizungs- optimierung | 20% |
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller, Fenstertausch, Haustür, Sonnenschutz) | 20% |
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home) | 20% |
Anlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik, Wasser, Wind) | – |
Altersgerechter Umbau (Barrierefrei, Einbruchschutz) | – |
Maßnahme | Tilgungszuschuss | Erreichen der Effizienhaus EE Klasse | Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude | Worst-Performing-Bonus | Serielle Sanierung |
---|---|---|---|---|---|
EH Denkmal | 5% | 5% | 5% | ||
EH 85 | 5% | 5% | 5% | 5% | |
EH 70 | 10% | 5% | 5% | 10% | |
EH 55 | 15% | 5% | 5% | 10% | 15% |
EH 40 | 20% | 5% | 5% | 10% | 15% |
Was ist eine Effizienzhaus EE Klasse?
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Was ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude?
Ein Effizienzgebäude erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde.
Was ist ein Worst Performing Building?
Ein Worst-Performing-Building ist ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Zustandes zu den schlechtesten 25% des Gebäudebestands gehören. Das ist im Sinne des BEG der Fall, wenn ein gültiger Energieausweis der Klasse H vorliegt oder wenn der Endenergiebedarf größer oder gleich 250 kWh/m² a liegt.
Was ist eine serielle Sanierung?
Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).
Primärenergie, Endenergie und Nutzenergie, was ist was?
Primärenergie
Die Primärenergie schließt alle Prozesse der Energiebereitstellung ein. Schließlich wird ja auch beim Abbau des Rohstoffs (Förderung von Öl und Gas) Energie verbraucht und muss zum Gebäude transportiert werden.
Hier werden allerdings nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, sondern mit einem prozentualen Aufschlag pauschal addiert. Holzpellets haben den besten Primärenergiefaktor, Erdgas liegt im Mittelfeld und Elektrizität aus dem Netz scheidet schlecht ab. Fernwärme wird standortabhängig unterschiedlich berücksichtigt.
Kategorie |
Energieträger |
Primärenergiefaktor |
Fossiler Brennstoff |
Heizöl |
1,1 |
Fossiler Brennstoff |
Erdgas |
1,1 |
Biogene Brennstoffe |
Holz |
0,2 |
Strom |
Netzbezogen |
1,8 |
Strom |
Für Betrieb Wärmepumpe |
1,2 |
Wärme, Kälte |
Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme |
0,0 |
Endenergie
Die Endenergie ist die Energiemenge, die letztendlich beim Haus ankommt.
Nutzenergie
Das ist die Energie, die im Gebäude tatsächlich für Wärme, Kälte oder Wasser verwendet wird.
Was ist ein Effizienzhaus?
Wieviel Energie ein energiesparendes Gebäude verbraucht, erkennt man an seiner Effizienzhaus-Stufe. Je kleiner diese Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht die Immobilie. Bessere Effizienzhaus-Stufen werden höher gefördert.
Ein Effizienzhaus ist also ein energetischer Standard für Wohngebäude und besteht aus zwei Kriterien: Energiebedarf der Immobilie und Wärmedämmung der Gebäudehülle.
Damit wird eine Effizienzhausstufe mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmisisonswärmeverlust angegeben.
Es gibt die Stufen 40,55, 70 und 85. Als Vergleich dient das Referenzgebäude, das in Anlage 1 des GEG definiert hat, dies hat die Effizienzhaus-Stufe 100.
Neubauten müssen den Effizienzhaus 55 Standard erreichen.
Effizienzhaus |
Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude |
Transmissionswärmeverlustim Vergleich zum Referenzgebäude |
Effizienzhaus 40 |
40% |
55% |
Effizienzhaus 55 |
55% |
70% |
Effizienzhaus 70 |
70% |
85% |
Effizienzhaus 85 |
85% |
100% |
Um eine Effizienzhaus-Stufe zu erreichen benötigt man in der Regel eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen (Dämmung, Heizung, Lüftung, Fenstertausch usw.).
Wichtig ist, immer das Gebäude als Ganzes zu betrachten. Für ein solches Energetisches Gesamtkonzept ist der Energieberater zuständig.
Das Referenzgebäude in Anlage 1 des GEG
Das Gebäudeenergiegesetz zieht zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes bei neu zu errichtenden Gebäuden ein sogenanntes Referenzgebäude heran. Das Referenzgebäude ist also nicht mehr als ein theoretisches Hilfsgebäude, das in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem zu bewertenden Gebäude ist. Die technische Ausführung des Referenzgebäudes ist in der Anlage 1 des GEG geregelt. Hier werden für unterschiedliche Bauteile die einzuhaltenden U-Werte angegeben und es werden auch Vorgaben für die Heizung, Lüftung und Kühlung gemacht:
Bauteil |
U-Wert Referenzausführung |
Außenwand |
0,28 |
Fenster |
1,3 |
Dachfenster |
1,4 |
Dachschrägen |
0,2 |
Oberste Geschossdecken |
0,2 |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von außen) |
0,35 |
Bauteil /System |
Referenzausführung |
Heizungsanlage |
Brennwertkessel, Erdgas, Vorlauftemperatur 55/45 Grad CelsiusHeizkörper an Außenwand, Thermostatventile |
Warmwasser |
Zentral über die Heizungsanlage |
Kühlung |
Keine Kühlung |
Lüftung |
Zentrale Abluftanlage mit Außenwanddurchlass |
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• geprüfter Immobiliengutachter
• Energieeffizienzberater
• Mitglied im Gutachterausschuss Düsseldorf