Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Energetisch effizient bauen und sanieren!

Warum gibt es das Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeenergiegesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Ziel ist es, den Klimaschutz zu stärken durch eine Energiewende im Gebäudebereich. Dies soll vornehmlich durch eine geringere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen geschehen. Letztendlich sollen Menschen von Gas und Öl und den damit verbundenen Preissteigerungen und Schwankungen unabhängig sein.

Die Klimaziele der Bundesregierung und der EU sind ambitioniert. Damit diese Ziele überhaupt erreicht werden können, ist auch die Energiewende bei der Wärmenutzung zentral. Denn: tatsächlich werden in Deutschland mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser benötigt. Dies geschieht hauptsächlich mit fossilen Energieträgern, allen voran Gas mit ca. 50% und Erdöl mit ca. 25% Anteil. Langfristig sollen diese Anteile erheblich reduziert werden und durch erneuerbare Energiequellen ersetzt werden.

Das aktuelle Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2045 alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden und so der Anteil der fossilen Energieträger null ist.

Mehrfamilienhaus mit Gerüst

Das steht im Gesetz – kurz zusammengesfasst:

  • Reduktion des Primärenergiebedarfs

  • Wärmeverluste durch die Gebäudehülle müssen begrenzt werden

  • Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Wärmedämmung und für den Hitzeschutz von Gebäuden

  • energetische Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude

Bei Neubauten

  • bei Neubauten muss der Jahres-Primärenergiebedarf das 0,55-fache des Referenzgebäudes betragen

  • Neubau: strenge Vorgaben für den Anteil an erneuerbaren Energien

Bei Bestandsgebäuden

  • Bestandsgebäude: bestimmte Standards müssen erfüllt werden, dies geht nur über Sanierung und Austausch von Heizungen

  • Bei wesentlichen Renovierungen muss eine Energieberatung erfolgen

BauteilMögliche MaßnahmeGeforderter U-Wert laut GEG
Außenwand12 – 16cm Dämmung0,24
FensterMin. Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung1,3
DachfensterZweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung1,4
Dachschrägen14 – 18cm Dämmung0,24
Oberste Geschossdecken14 – 18cm Dämmung0,24
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von außen)10 – 14cm Dämmung0,3
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von innen)4 – 5cm Dämmung0,5
BauteilMögliche
Maßnahme
Geforderter
U-Wert laut GEG
Außenwand12 – 16cm Dämmung0,24
FensterMin. Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung1,3
DachfensterZweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung1,4
Dachschrägen14 – 18cm Dämmung0,24
Oberste
Geschossdecken
14 – 18cm Dämmung0,24
Wände und Decken
gegen unbeheizten Keller,
Bodenplatte (von außen)
10 – 14cm Dämmung0,3
Decken gegen
unbeheizten Keller,
Bodenplatte (von innen)
4 – 5cm Dämmung0,5

Tabelle: Mindestanforderungen für die Änderung von Bauteilen bei bestehenden Gebäuden, GEG Anlage 7

Werden Förderungen in Anspruch genommen, so kann der geforderte U-Wert noch niedriger sein, abhängig von dem erreichbaren Effizienzhaus-Standard.

Was ist der U-Wert?

Der U-Wert gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil an und ist abhängig von der Temperaturdifferenz zwischen kalter und warmer Seite des Bauteils. Je niedriger der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren. Die physikalische Einheit ist Watt pro Quadratmeter pro Kelvin [W/(m²K)].

Moderne Fenster haben ein U-Wert von unter 1. Alte Fenster typischerweise über 1.8. Eine gedämmte Außenmauer sollte einen U-Wert von unter 0,24 haben, für eine Förderung ist ein U-Wert von 0,14 nötig.

Anforderungen an Heizungen im GEG ab 01. Januar 2024

Bei Bestandsgebäuden

  • Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren

    Kein Heizungstausch vorgeschrieben

  • Heizung kaputt, keine Reparatur möglich

    Es gibt pragmatische Übergangslösungen. Umstieg auf Heizung mit erneuerbaren Energien mit Förderung jederzeit möglich.

Bei Neubauten

Bauantrag ab dem 01.01.2024

  • Neubaugebiet

    Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien

  • Außerhalb eines Neubaugebietes

    Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien ab 2026 in Großstädten und ab 2028 in Kommunen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung

Ab 2024 dürfen also in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden, für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, ist dies von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Hier gibt es Übergangsfristen.
Öl- und Gasheizungen, die älter sind als 30 Jahre, müssen ausgetauscht werden, allerdings nicht, wenn es sich um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel handelt. Dies sollte mittlerweile für fast alle Heizungen der Fall sein.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden werden in die Pflicht genommen, bis 2026 (Großstädte) bzw. bis 2028 eine entscheidende Rolle bei der Energiewende zu spielen. Hier geht es vornehmlich um einen Fernwärmeanschluss für Gebäude. Auf dieser Basis sollen sich Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung annehmen wollen. Diese ist dann per Definition klimaneutral oder ob sie sich für eine andere, eigene Lösung für den Umstieg auf erneuerbare Energien entscheiden.

Heizungsrohre im Heizkeller

Sonstige Anforderungen bei Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden im GEG

Neben den Regelungen für Heizungen und Anforderungen an Bauteilen finden sich weitere Vorschriften im GEG. Dies gilt für alle Mehrfamilienhäuser unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen, wenn man als Eigentümer die Immobilie bereits seit 2002 bewohnt. Beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss man die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen:

Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden

Bereits seit 2015 muss die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden. Diese Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, also auch für ungenutzte Spitzböden oder Abstell- und Trockenräume. Alternativ kann man auch das darüber liegende Dach dämmen, was in der Regel teurer und aufwendiger ist.

Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Bestandsgebäuden

Die aktuellen Fördermöglichkeiten sind vielschichtig und verwirrend und vor allem ändern sich quasi ständig. Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Zuschüsse für Sanierungsaufwendungen zu erhalten. Das sind die BAFA, die KfW und Steuerersparnisse beim Finanzamt.

MaßnahmeBAFA Zuschuss
(Zuschuss BEG EM)
KfW Förderkredit (BEG Wohngebäudekredit 261)
Tilgungszuschuss
Steuern (§35c EstG)
Steuerbonus
Komplettsanierung zum Effizienzhaus5 – 25%
+ 10% Bonus für Worst Performing Buildings
+ 15% Bonus bei serieller Sanierung
20%
Fachplanung und Baubegleitung50%50%50%
Energieberatung80%
Wärmepumpe25–30%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
20%
Solarthermie25%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
20%
Biomasseheizung10%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
20%
Brennstoffzellenheizung25% Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
Innovative Heiztechnik25%20%
Gebäudenetz (Errichtung oder Erweiterung)20–30%20%
Anschluss an Gebäudenetz25%20%
Anschluss an Wärmenetz30%20%
Heizungsoptimierung15%20%
Gebäudehülle (Dämmung Dach, Fassade, Keller, Fenstertausch, Haustür, Sonnenschutz)15%20%
Anlagentechnik
(Lüftung, Smart Home)
15%20%
Anlagen zur Stromerzeugung
(Photovoltaik, Wasser, Wind)
Zinsgünstiger Kredit
(Erneuerbarer Energien Standard 270)
Altersgerechter Umbau
(Barrierefrei, Einbruchschutz)
Zinsgünstiger Kredit (Altersgerecht Umbauen 159)
10% Zuschuss EM Barrierereduzierung
12,5% Zuschuss altersgerechtes Haus (Barrierereduzierung 455 B)
MaßnahmeBAFA Zuschuss
(Zuschuss BEG EM)
Komplettsanierung
zum Effizienzhaus
Fachplanung
und Baubegleitung
50%
Energieberatung80%
Wärmepumpe25–30%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
Solarthermie25%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
Biomasseheizung10%
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
Brennstoff-
zellenheizung
25% Solarthermie-/Wärmepumpen-Pflicht
+ 10% Bonus bei Heizungstausch
Innovative
Heiztechnik
25%
Gebäudenetz
(Errichtung oder
Erweiterung)
20–30%
Anschluss
an Gebäudenetz
25%
Anschluss
an Wärmenetz
30%
Heizungs-
optimierung
15%
Gebäudehülle
(Dämmung Dach,
Fassade, Keller,
Fenstertausch, Haustür,
Sonnenschutz)
15%
Anlagentechnik
(Lüftung, Smart Home)
15%
Anlagen zur
Stromerzeugung
(Photovoltaik,
Wasser, Wind)
Altersgerechter
Umbau
(Barrierefrei,
Einbruchschutz)
MaßnahmeKfW Förderkredit
(BEG Wohngebäudekredit 261)
Tilgungszuschuss
Komplettsanierung
zum Effizienzhaus
5 – 25%
+ 10% Bonus für
Worst Performing Buildings
+ 15% Bonus bei
serieller Sanierung
Fachplanung
und Baubegleitung
50%
Energieberatung
Wärmepumpe
Solarthermie
Biomasseheizung
Brennstoff-
zellenheizung
Innovative
Heiztechnik
Gebäudenetz
(Errichtung oder
Erweiterung)
Anschluss
an Gebäudenetz
Anschluss
an Wärmenetz
Heizungs-
optimierung
Gebäudehülle
(Dämmung Dach,
Fassade, Keller,
Fenstertausch, Haustür,
Sonnenschutz)
Anlagentechnik
(Lüftung, Smart Home)
Anlagen zur Stromerzeugung
(Photovoltaik,
Wasser, Wind)
Zinsgünstiger Kredit
(Erneuerbarer Energien
Standard 270)
Altersgerechter
Umbau
(Barrierefrei,
Einbruchschutz)
Zinsgünstiger Kredit
(Altersgerecht Umbauen 159)
10% Zuschuss EM Barrierereduzierung
12,5% Zuschuss altersgerechtes
Haus (Barrierereduzierung 455 B)
MaßnahmeSteuern (§35c EstG)
Steuerbonus
Komplettsanierung
zum Effizienzhaus
20%
Fachplanung
und Baubegleitung
50%
Energieberatung
Wärmepumpe20%
Solarthermie20%
Biomasseheizung20%
Brennstoff-
zellenheizung
Innovative
Heiztechnik
20%
Gebäudenetz
(Errichtung oder
Erweiterung)
20%
Anschluss
an Gebäudenetz
20%
Anschluss
an Wärmenetz
20%
Heizungs-
optimierung
20%
Gebäudehülle
(Dämmung Dach,
Fassade, Keller,
Fenstertausch, Haustür,
Sonnenschutz)
20%
Anlagentechnik
(Lüftung, Smart Home)
20%
Anlagen zur Stromerzeugung
(Photovoltaik,
Wasser, Wind)
Altersgerechter
Umbau (Barrierefrei,
Einbruchschutz)
Hinweis: grobe Darstellung zu Informationszwecken (Stand September 2023). Allein verbindlich sind die jeweilig gültigen Förderrichtlinien. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. EUR 60.000,- pro Wohneinheit. Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 2000, außer bei der Heizungsoptimierung EUR 300,-.
Begriffserklärung
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG EM: Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Fördersätze für Komplettsanierung zum Effizienzhaus

MaßnahmeTilgungszuschussErreichen der Effizienhaus EE KlasseQualitätssiegel Nachhaltiges GebäudeWorst-Performing-BonusSerielle Sanierung
EH Denkmal5%5%5%
EH 855%5%5%5%
EH 7010%5%5%10%
EH 5515%5%5%10%15%
EH 4020%5%5%10%15%
Hinweis: grobe Darstellung zu Informationszwecken (Stand September 2023). Allein verbindlich sind die jeweilig gültigen Förderrichtlinien. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt bei der Sanierung von Wohngebäuden EUR 120.000,- je Wohneinheit in der Grundförderung und ERU 150.000 je Wohneinheit bei Erreichen einer EE- oder NH-Klasse.

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Ein Effizienzgebäude erreicht die NH-Klasse, wenn diesem von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ zuerkannt wurde.

Ein Worst-Performing-Building ist ein Gebäude, das aufgrund des energetischen Zustandes zu den schlechtesten 25% des Gebäudebestands gehören. Das ist im Sinne des BEG der Fall, wenn ein gültiger Energieausweis der Klasse H vorliegt oder wenn der Endenergiebedarf größer oder gleich 250 kWh/m² a liegt.

Serielle Sanierung bezeichnet die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Es wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung gewährt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).

Primärenergie
Die Primärenergie schließt alle Prozesse der Energiebereitstellung ein. Schließlich wird ja auch beim Abbau des Rohstoffs (Förderung von Öl und Gas) Energie verbraucht und muss zum Gebäude transportiert werden.

Hier werden allerdings nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt, sondern mit einem prozentualen Aufschlag pauschal addiert. Holzpellets haben den besten Primärenergiefaktor, Erdgas liegt im Mittelfeld und Elektrizität aus dem Netz scheidet schlecht ab. Fernwärme wird standortabhängig unterschiedlich berücksichtigt.

Kategorie

Energieträger

Primärenergiefaktor

Fossiler Brennstoff
Heizöl
1,1
Fossiler Brennstoff
Erdgas
1,1
Biogene Brennstoffe
Holz
0,2
Strom
Netzbezogen
1,8
Strom
Für Betrieb Wärmepumpe
1,2
Wärme, Kälte
Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme
0,0
Quelle: Anlage 4 GEG (Stand 2021)

Endenergie
Die Endenergie ist die Energiemenge, die letztendlich beim Haus ankommt.

Nutzenergie
Das ist die Energie, die im Gebäude tatsächlich für Wärme, Kälte oder Wasser verwendet wird.

Wieviel Energie ein energiesparendes Gebäude verbraucht, erkennt man an seiner Effizienzhaus-Stufe. Je kleiner diese Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht die Immobilie. Bessere Effizienzhaus-Stufen werden höher gefördert.

Ein Effizienzhaus ist also ein energetischer Standard für Wohngebäude und besteht aus zwei Kriterien: Energiebedarf der Immobilie und Wärmedämmung der Gebäudehülle.

Damit wird eine Effizienzhausstufe mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmisisonswärmeverlust angegeben.

Es gibt die Stufen 40,55, 70 und 85. Als Vergleich dient das Referenzgebäude, das in Anlage 1 des GEG definiert hat, dies hat die Effizienzhaus-Stufe 100.

Neubauten müssen den Effizienzhaus 55 Standard erreichen.

Effizienzhaus

Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude

Transmissionswärmeverlust

im Vergleich zum Referenzgebäude

Effizienzhaus 40
40%
55%
Effizienzhaus 55
55%
70%
Effizienzhaus 70
70%
85%
Effizienzhaus 85
85%
100%

Um eine Effizienzhaus-Stufe zu erreichen benötigt man in der Regel eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen (Dämmung, Heizung, Lüftung, Fenstertausch usw.).

Wichtig ist, immer das Gebäude als Ganzes zu betrachten. Für ein solches Energetisches Gesamtkonzept ist der Energieberater zuständig.

Das Gebäudeenergiegesetz zieht zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des baulichen Wärmeschutzes bei neu zu errichtenden Gebäuden ein sogenanntes Referenzgebäude heran. Das Referenzgebäude ist also nicht mehr als ein theoretisches Hilfsgebäude, das in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identisch mit dem zu bewertenden Gebäude ist. Die technische Ausführung des Referenzgebäudes ist in der Anlage 1 des GEG geregelt. Hier werden für unterschiedliche Bauteile die einzuhaltenden U-Werte angegeben und es werden auch Vorgaben für die Heizung, Lüftung und Kühlung gemacht:

Bauteil

U-Wert Referenzausführung

Außenwand
0,28
Fenster
1,3
Dachfenster
1,4
Dachschrägen
0,2
Oberste Geschossdecken
0,2
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (von außen)
0,35

Bauteil /System

Referenzausführung

Heizungsanlage
Brennwertkessel, Erdgas, Vorlauftemperatur 55/45 Grad Celsius
Heizkörper an Außenwand, Thermostatventile
Warmwasser
Zentral über die Heizungsanlage
Kühlung
Keine Kühlung
Lüftung
Zentrale Abluftanlage mit Außenwanddurchlass

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Dr. Carsten Pätzold

Dr. Carsten Pätzold

Geschäftsführer

• geprüfter Immobiliengutachter
• Energieeffizienzberater
• Mitglied im Gutachterausschuss Düsseldorf

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Immoscout hat uns wiederholt mit dem Siegel Premiumpartner und Verkaufsprofi 2023 ausgezeichnet. Wir haben die Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2023 erhalten. Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland und im Ring Deutscher Makler und damit den strengen Standes- und Wettbewerbsregeln unterworfen. Alle unsere Immobilienangebote präsentieren wir im Informations-Zentrum Immobilien. Eine gute Basis für Qualität und Gemeinschaftsgeschäfte.

Siegel Exzellent bewertet auf immoScout24
duesselraum immobilien ist seit 2014 jährlich als ImmoScout24 Experte ausgezeichnet worden

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