Das zweistufige Bieterverfahren

Das zweistufige Bieterverfahren eignet sich besonders bei Immobilien mit sehr hoher Nachfrage. Der im Exposé genannte Preis wird hier als Richtwert verstanden und die Vergabe der Immobilie kann in einem Bieterverfahren entschieden werden. Hierbei werden alle Angebote gesammelt und die Bietenden dürfen das Höchstgebot noch einmal überbieten. Dieses Verfahren wird von den Teilnehmern in der Regel als fair empfunden. Das Verfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung und die Besonderheit ist, dass die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend gewinnt. Liegen dem Käufer alle Angebote vor, kann er entscheiden, ob er das Höchstgebot oder ein anderes Angebot annimmt, das vielleicht andere Bedingungen enthält. Der Eigentümer ist in seiner Verkaufsentscheidung völlig frei. Im Gegenzug dürfen allerdings auch die Bieter von Ihren Angeboten zurücktreten.