Das zweistufige Bieterverfahren

Das zweistufige Bieterverfahren eignet sich besonders bei Immobilien mit sehr hoher Nachfrage. Der im Exposé genannte Preis wird hier als Richtwert verstanden und die Vergabe der Immobilie kann in einem Bieterverfahren entschieden werden. Hierbei werden alle Angebote gesammelt und die Bietenden dürfen das Höchstgebot noch einmal überbieten. Dieses Verfahren wird von den Teilnehmern in der Regel als fair empfunden. Das Verfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung und die Besonderheit ist, dass die Person mit dem höchsten Gebot nicht zwingend gewinnt. Liegen dem Käufer alle Angebote vor, kann er entscheiden, ob er das Höchstgebot oder ein anderes Angebot annimmt, das vielleicht andere Bedingungen enthält. Der Eigentümer ist in seiner Verkaufsentscheidung völlig frei. Im Gegenzug dürfen allerdings auch die Bieter von Ihren Angeboten zurücktreten.

So läuft das Verfahren ab

Nach den Besichtigungsterminen (alle Termine werden als Einzeltermin durchgeführt) und Durchsicht der Objektunterlagen können die Teilnehmer ein Angebot per E-Mail abgeben. Wir entscheiden gemeinsam mit dem Eigentümer, wie lange und wie häufig Besichtigungstermine stattfinden. Die Teilnehmer können in Ihrem Angebot den Richtwertpreis über- oder unterbieten. Nachdem wir einige Angebote erhalten haben, teilen wir allen Bietenden den derzeitigen Höchstpreis mit. Wir entscheiden gemeinsam mit dem Eigentümer, ob wir weitere Angebote abwarten, oder die Runde schließen.

Nun haben die Teilnehmer, die ein Gebot abgegeben haben, noch ein weiteres Mal die Gelegenheit, ein weiteres Angebot abzugeben, das über dem bisherigen Höchstgebot liegt.

Die weiteren Verhandlungen werden nun nur noch mit dem Höchstbietenden geführt. Sollte trotz Höchstgebot keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, stehen keinem der Parteien Ansprüche für eventuelle Aufwendungen oder Schadenersatz in irgendeiner Art und Weise zu.

Darüber hinaus steht es dem Verkäufer zu, sich auch für einen anderen Interessenten als den Höchstbietenden zu entscheiden, insbesondere dann, wenn im Angebot des Höchstbietenden Vorbehalte und/oder Bedingungsklauseln enthalten sind.

Ein rechtswirksamer Erwerb kommt nur mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande.

Besichtigung

Es werden über einen Zeitraum von ca. 14 Tagen diverse Einzelbesichtigungen durchgeführt

Angebotsabgabe

Die Interessenten haben die Möglichkeit, nach Durchsicht der Objektunterlagen ein Angebot abzugeben

Mitteilung des Höchstgebots

Allen Bietenden wird das höchste Gebot mitgeteilt

Einzige Bieterrunde

Die Interessenten haben nun die Möglichkeit, einmalig ein weiteres Gebot zu nennen, um das erste Höchstgebot zu überbieten.

Abschluss

Mit dem Höchstbietenden werden weitere Verhandlungen geführt. Alle anderen Bietenden erfahren, dass Sie überboten worden sind.

Entscheidungsfreiheit

Sowohl Verkäufer und Käufer sind in ihren Entscheidungen frei und können Ihr Angebot jederzeit zurückziehen. Nur der notariell beurkundete Kaufvertrag ist rechtlich bindend.

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Immoscout hat uns wiederholt mit dem Siegel Premiumpartner und Verkaufsprofi ausgezeichnet. Seit 2025 sind wir auch Immscout-Goldpartner. Wir haben die Auszeichnung Bellevue Best Property Agents 2026 erhalten. Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland und im Ring Deutscher Makler und damit den strengen Standes- und Wettbewerbsregeln unterworfen. Eine gute Basis für Qualität und Gemeinschaftsgeschäfte.

duesselraum immobilien OHG ist Gold-Partner von ImmoScout 24
duesselraum immobilien ist seit 2014 jährlich als ImmoScout24 Experte ausgezeichnet worden

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Siegel Mitglied in der Interessenvertretung ALTSTADT GEMEINSCHAFT e.V.

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