Die Wohnfläche richtig berechnen
Die Wohnflächenangabe auf Grundlage einer korrekten Wohnflächenberechnung ist ein entscheidender Wert bei Kauf oder Anmietung einer Immobilie. Er ist ausschlaggebend für die Kaufpreisermittlung, für die Miethöhe oder auch die Nebenkosten. Es existieren allerdings mehrere gültige Berechnungsmethoden, die teilweise erheblich voneinander abweichende Ergebnisse liefern.
Die Wohnflächenverordnung ist Anfang 2004 in Kraft getreten. Gesetzlich verpflichtend ist ihre Anwendung jedoch nur für öffentlich geförderten Wohnraum. Es gibt auch ältere Verordnungen, nach denen berechnet werden kann. Allerdings hat die Wohnflächenverordnung sich zur wichtigsten Berechnungsmethode entwickelt, nach der auch Gerichte urteilen.
Welche Flächen zählen überhaupt zur Wohnfläche? Um die Wohnfläche ermitteln zu können, muss in einem ersten Schritt definiert werden, welche Räume überhaupt in die Berechnung der sogenannten Grundfläche einfließen.
In einem zweiten Schritt wird bestimmt, in welchem Umfang die so ermittelten Grundflächen auf die Wohnfläche angerechnet werden dürfen. Die Wohnflächenverordnung grenzt für den ersten Schritt folgende Räume voneinander ab:
Zur Wohnfläche gehören grundsätzlich: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Küchen, Badezimmer, Gästezimmer, Toilettenräume, Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen, Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen.