Neues BGH-Urteil für Eigentümergemeinschaften
Neues BGH-Urteil für Eigentümergemeinschaften – wer davon Nutzen hat muss zahlen. Bei der Sanierung von Gemeinschaftseigentum zahlen normalerweise alle Eigentümer gemeinsam und zwar anteilig gemäß ihrem Miteigentumsanteil. Der BGH hat nun entschieden, dass im Einzelfall davon abgewichen werden kann. Die Gemeinschaft kann entscheiden, dass nur derjenige zahlt, der auch wirklich davon betroffen ist. Ein durchaus richtungsweisendes Urteil. Darüber redet Dr. Carsten Pätzold im heutigen Video.