Hühnerhaltung in der Innenstadt

Sie spielen mit dem Gedanken, selbst ein paar Hühner zu halten? Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings wohl nur auf dem eigenen Grundstück. Als Mieter muss man für die Hühnerhaltung die Genehmigung des Vermieters einholen.

Jedoch wird dies in der Regel ablehnt. Und in den allermeisten Kleingartenvereinen ist die Unterbringung des Federviehs per Satzung ausgeschlossen. Aber auch für die Haltung von Hühnern im eigenen Garten gibt es einige Regeln und Rahmenbedingungen zu beachten. Hühner gelten als Kleintiere, und die darf man auch in reinen Wohngebieten laut Baunutzungsverordnung ohne extra Genehmigung halten. Es gilt allerdings das Gebot der Rücksichtnahme – und da wird es kompliziert.

In der erwähnten Baunutzungsverordnung heißt es: “In einem Wohngebiet ist die Zulassung von Anlagen der Kleintierhaltung nur zulässig, soweit die Kleintierhaltung den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt und auch nicht der Eigenart des Gebiets widerspricht.“

Typische Freizeitbetätigung? Eigenart des Gebietes? Das lässt Raum für Interpretationen. In Einzelfällen kann es durchaus sein, dass ein Gericht das in einen ganz engen Rahmen fasst. Insbesondere dann, wenn ein Hahn ins Spiel kommt, kann es laut werden.

Zu Krähzeiten und Lautstärken gibt es die unterschiedlichsten Urteile. Bevor man also das erste Federvieh im Garten aussetzt, sollte man mit dem Nachbarn sprechen. Vielleicht freuen die sich ja sogar über die Aussicht einer regelmäßigen Frischei-Lieferung.

Machen Sie aber auch unbedingt mit der Kommune oder Stadtverwaltung einen Termin. Eventuell gibt es doch schon örtliche Einschränkungen, an die man sich halten muss.

Wieviel Hühner darf ich maximal in meinem Garten halten? In einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Bayern vom 2016 wird ein Richtwert von “20 Stück Geflügel” festgelegt. Das ist aber wie gesagt nur ein Richtwert, denn im selben Urteil heißt es auch: “Inwieweit nach der Größe der Grundstücke und unter Berücksichtigung einer herkömmlichen oder regional traditionellen Kleintierhaltung hiervon abgewichen werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls.“

Heißt konkret: 19 Hühner und ein Hahn auf dem eigenen Grundstück zu halten, das sollte in der Regel möglich sein. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Klagt jemand dagegen, kann das Gericht unter Umständen auch gegen Sie entscheiden. Übrigens: Hühner sind sehr soziale Tiere. Mit einem Einzelhuhn tut man sich und dem Tier keinen Gefallen, es sollten schon mindestens drei Hühner sein. Also, hat man alle Genehmigungen überprüft und eingeholt und hält die Tiere artgerecht, kann man sich tatsächlich über ein frisches Ei freuen.

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