Zwangsversteigerung: Chancen und Risken für Bieter

Wenn ein Immobilienbesitzer nicht mehr in der Lage ist, sein Einfamilienhaus oder seine Wohnung zu finanzieren, kommt es zu einer Zwangsversteigerung. Dadurch bieten sich Kaufinteressenten einmalige Möglichkeiten, Immobilien unter Marktwert zu erwerben. Es gibt aber nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, darüber wollen wir heute reden.

Welche Chancen ergeben sich nun?

Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, das angesetzt wird, damit die Rechnungen der Gläubiger beglichen werden können, wenn es der Schuldner nicht kann. Wenn ein Schuldner Rechnungen und Kreditraten für seine Wohnung, sein Grundstück, Einfamilienhaus oder Geschäftshaus nicht mehr zahlen kann bzw. will, beispielsweise im Falle einer Privatinsolvenz, können Gläubiger beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Der Versteigerungserlös, abzüglich der Verfahrenskosten, wird anschließend dazu genutzt, die noch ausstehenden Schulden zu begleichen. Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie wird im Voraus von einem Sachverständigen des Gerichts in Form eines Verkehrswertgutachtens ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Wertermittlung des durchschnittlichen Preises, welcher im freien Verkauf erzielt werden könnte.

Niedrigpreise bei Zwangsversteigerungsverfahren: Erfahrungsgemäß liegt der endgültige Verkaufspreis zum Beispiel für ein Zweifamilienhaus deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie. Dies gilt besonders bei einer Versteigerung im Zweittermin, da hier sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Regel entfallen. Was sagen diese Regeln?

Liegt das höchste Gebot bei weniger als 70 Prozent (7/10-Grenze) des Verkehrswertes der Immobilie, kann der Gläubiger beantragen, dass der Zuschlag nicht erteilt wird und es kommt zu einem Zweittermin. Beträgt das Meistgebot sogar weniger als 50 Prozent (5/10-Grenze) des Verkehrswertes beim Ersttermin, darf das Gericht zum Schutz des Eigentümers den Zuschlag nicht erteilen. Wenn bei dem ersten Versteigerungstermin kein Zuschlag erfolgt, ist sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Grenze beim Zweittermin nicht mehr gültig.

Niedrigpreise bei Zwangsversteigerungsverfahren: Erfahrungsgemäß liegt der endgültige Verkaufspreis zum Beispiel für ein Zweifamilienhaus deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie. Dies gilt besonders bei einer Versteigerung im Zweittermin, da hier sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Regel entfallen. Was sagen diese Regeln?