Zwangsversteigerung: Chancen und Risken für Bieter

Wenn ein Immobilienbesitzer nicht mehr in der Lage ist, sein Einfamilienhaus oder seine Wohnung zu finanzieren, kommt es zu einer Zwangsversteigerung. Dadurch bieten sich Kaufinteressenten einmalige Möglichkeiten, Immobilien unter Marktwert zu erwerben. Es gibt aber nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, darüber wollen wir heute reden.

Welche Chancen ergeben sich nun?

Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, das angesetzt wird, damit die Rechnungen der Gläubiger beglichen werden können, wenn es der Schuldner nicht kann. Wenn ein Schuldner Rechnungen und Kreditraten für seine Wohnung, sein Grundstück, Einfamilienhaus oder Geschäftshaus nicht mehr zahlen kann bzw. will, beispielsweise im Falle einer Privatinsolvenz, können Gläubiger beim Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Der Versteigerungserlös, abzüglich der Verfahrenskosten, wird anschließend dazu genutzt, die noch ausstehenden Schulden zu begleichen. Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie wird im Voraus von einem Sachverständigen des Gerichts in Form eines Verkehrswertgutachtens ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Wertermittlung des durchschnittlichen Preises, welcher im freien Verkauf erzielt werden könnte.

Niedrigpreise bei Zwangsversteigerungsverfahren: Erfahrungsgemäß liegt der endgültige Verkaufspreis zum Beispiel für ein Zweifamilienhaus deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie. Dies gilt besonders bei einer Versteigerung im Zweittermin, da hier sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Regel entfallen. Was sagen diese Regeln?

Liegt das höchste Gebot bei weniger als 70 Prozent (7/10-Grenze) des Verkehrswertes der Immobilie, kann der Gläubiger beantragen, dass der Zuschlag nicht erteilt wird und es kommt zu einem Zweittermin. Beträgt das Meistgebot sogar weniger als 50 Prozent (5/10-Grenze) des Verkehrswertes beim Ersttermin, darf das Gericht zum Schutz des Eigentümers den Zuschlag nicht erteilen. Wenn bei dem ersten Versteigerungstermin kein Zuschlag erfolgt, ist sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Grenze beim Zweittermin nicht mehr gültig.

Niedrigpreise bei Zwangsversteigerungsverfahren: Erfahrungsgemäß liegt der endgültige Verkaufspreis zum Beispiel für ein Zweifamilienhaus deutlich unter dem geschätzten Verkehrswert der Immobilie. Dies gilt besonders bei einer Versteigerung im Zweittermin, da hier sowohl die 7/10- als auch die 5/10-Regel entfallen. Was sagen diese Regeln?

Und welche Risiken gibt es?

Es gibt keinen Anspruch auf vorherige Besichtigung, kein Rücktrittsrecht und keine Gewährleistung bei Mängeln. Alte Mieter oder Eigentümer müssen weder Kaufinteressenten noch vom Gericht bestellte Gutachter in die Wohnung oder ins Haus lassen. Kaufinteressenten und Gutachter haben in Deutschland keinen rechtlichen Anspruch auf Besichtigung der zu versteigernden Immobilie. Daher ist im Zweifel nur eine Besichtigung von außen möglich, wobei erhebliche Mängel nicht immer erkannt werden können. Hier könnten später erhebliche Kosten auf den Käufer zukommen.
Jedes Gebot bei Zwangsversteigerungen von Immobilien ist verbindlich und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Ein bereits abgegebenes Gebot gilt rechtlich als Vertragsschluss.

Möglicherweise ist die erstandene Immobilie nicht direkt bezugsfähig, weil sie noch vom Eigentümer bewohnt oder vermietet wird. Kommen Sie also gut vorbereitet zur Zwangsversteigerung:
Prüfen Sie genau den Grundbuchauszug, studieren Sie das Wertgutachten und versuchen, wenn möglich, vorab eine Innenbesichtigung zu organisieren. Ebenso sollten Sie vor Erwerb die Finanzierung gesichert haben. Denn bereits nach dem ersten Gebot muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 Prozent des Verkehrswertes hinterlegt werden. Barzahlung wird für die Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerungen ausgeschlossen. Interessenten können diese in Form eines Verrechnungsschecks, einer Bürgschaft oder einer Überweisung leisten.

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duesselraum immobilien ist seit 2014 jährlich als ImmoScout24 Experte ausgezeichnet worden

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